Verpackungslizenzierung in Deutschland

Unternehmen, die Verpackungen in Deutschland in Verkehr bringen , müssen einen Systembeteiligungsvertrag für 2025 abschließen und die geplanten Verpackungsmengen bei der Zentrale Stellen Verpackungsregister (ZSVR) melden. Andernfalls dürfen diese Unternehmen ihre Waren nicht mehr vertreiben. Weil es in diesem Zusammenhang immer wieder Unsicherheiten gibt, erklären wir in diesem Blogbeitrag mehr über die aktuelle Situation der Verpackungslizenzierung in Deutschland, was Verkaufsverpackungen genau sind, ob Ihre Verpackungen systembeteiligungspflichtig sind und was Sie dafür tun müssen.

Aktuelle Situation

Unternehmen, die Verpackungen in Deutschland in Verkehr bringen, müssen (auch für das Jahr 2025) einen Systembeteiligungsvertrag abschließen und die geplanten Verpackungsmengen bei der Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) melden. Andernfalls dürfen diese Unternehmen ihre Waren nicht (mehr) vertreiben.

Unterliegt Ihre Verpackungen einer Systembeteiligungspflicht?

Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) hat den „Katalog systembeteiligungspflichtiger Verpackungen“ zuletzt in 2023 angepasst. Darin lässt sich nachprüfen, welche Verpackungen die ZSVR als systembeteiligungspflichtig definiert. Wenn Sie Ihre Verpackung im Katalog nicht finden, können Sie bei der ZSVR eine entsprechende Anfragen stellen.

Hersteller, Händler und Onlinehändler mit systembeteiligungspflichtiger Verpackung müssen
im Wesentlichen 4 wichtige Aufgaben erfüllen:

  1. Abschluss eines Systembeteiligungsvertrags
  2. Registrierung im Verpackungsregister LUCID der ZSVR
  3. Datenmeldung bei LUCID und ihrem Systembetreiber:
    • Schätzung der voraussichtlichen jährlichen Verpackungsmengen und Meldung der Planmengen bei einem Systembetreiber
    • Regelmäßige Meldung der tatsächlich in Verkehr gebrachten Mengen. Dies dient dem Abgleich und der Konsolidierung der gemeldeten Mengen beim Systembetreiber und der ZSVR, um Datenkonsistenz sicher zu stellen
  4. Mitteilung der LUCID-Registrierungsnummer vom Hersteller, Händler und Onlinehändler an den Systembetreiber, um einen reibungslosen Datenabgleich zu gewährleisten.

Wichtig:
Nur eine Registrierung und die damit verbundene Existenz einer LUCID-Nummer reicht für systembeteiligungspflichtige Verpackungen NICHT aus. Wie der Begriff bereits verdeutlicht, benötigen Sie zusätzlich einen Vertrag mit einem sogenannten „Dualen System“, von denen in Deutschland aktuell 10 akkreditiert sind.

Was ist die ZSVR?

Die Zentrale Stelle Verpackungsregister, kurz ZSVR, wurde durch das Verpackungsgesetz (VerpackG) implementiert, um

  • den gesetzlichen Rahmen zu überwachen und sicher zu stellen, dass geltende Regeln von allen eingehalten werden.
  • für effektiven Vollzug der Marktkontrolle zu sorgen


Verkaufsverpackung – was ist das? 

Je nach benötigter Funktion können Verpackungen unterschiedliche Funktionen haben und aus verschiedensten Materialien hergestellt sein.
In Deutschland definiert das VerpackG (Verpackungsgesetz) die unterschiedlichen Verpackungsarten in § 3 (1):

  1. Verkaufsverpackungen (Primärverpackung, systembeteiligungspflichtig)
    Verkaufsverpackungen werden in der Regel mit Ware befüllt privaten Endverbrauchern angeboten. Dazu zählen nicht nur private Haushalte, sondern auch Hotels, Gaststätten und sonstige gastronomische Einrichtungen, Krankenhäuser, Bildungseinrichtungen und Freiberufler sowie teilweise Handwerksbetriebe, landwirtschaftliche Betriebe und viele andere Einrichtungen.
  2. Umverpackungen (Sekundärverpackung, systembeteiligungspflichtig)
    Verpackungen, die eine bestimmte Anzahl von Verkaufseinheiten enthalten, welche in der Verkaufsstelle zusammen an den Endabnehmer oder -Verbraucher abgegeben werden.
  3. Transportverpackungeb (Tertiärverpackungen, nicht systembeteiligungspflichtig)
    Verpackungen, die die Handhabung und den Transport von Waren dahingehend erleichtern, dass ein direkter Kontakt und Transportschäden vermieden werden. Diese sind typischerweise nicht für die Abgabe an EndverbraucherInnen bestimmt.

Darüber hinaus gibt es auch noch weiteren Verpackungsarten, die ebenfalls systembeteiligungspflichtig sind:

  • Serviceverpackungen
    Verpackungen, die erst beim Kauf eines Produktes im Laden befüllt werden, beispielsweise Tragetaschen oder To-Go-Becher
  • Versandverpackungen
    Verpackungen, die den Versand von Waren an den Endverbraucher ermöglichen oder unterstützen.

Wichtig:
Anders als in einigen anderen europäischen Ländern kennt das VerpackG keine Bagatellgrenzen.
Verpflichtete müssen sich um die Lizenzierung ihrer Verpackung kümmern, sobald sie diese in Verkehr bringen.


Brauchen Sie Hilfe bei der Verpackungslizenzierung in Deutschland oder der EU?

PRONEXA hilft Ihnen gerne weiter! Beantworten Sie 5 einfache Fragen in unserem Quick Obligation Check und vereinbaren Sie anschließend gerne ein unverbindliches Telefonat mit uns.

Nach oben scrollen