Recycling von Elektroschrott und Batterien – Die WEEE-Richtlinie

Es sind Millionen von Tonnen elektrischer und elektronischer Geräte und Batterien in Gebrauch und jedes Jahr kommen weitere auf den Markt.

Vom Abfall zum Rohmaterial – Die WEEE-Richtlinie

Es sind Millionen von Tonnen elektrischer und elektronischer Geräte und Batterien in Gebrauch und jedes Jahr kommen weitere auf den Markt.

Elektrische und elektronische Geräte (EEE) durchdringen jeden Aspekt unseres modernen Lebens. Batterien sind aus unserem Alltag längst nicht mehr wegzudenken: Leistungsstarke Batterien und Akkus werden in vielen modernen Elektrogeräten verwendet. Nach Prognosen der Europäischen Kommission wird allein der weltweite Verbrauch von Lithium-Ionen-Batterien bis 2030 um das 14-fache ansteigen. Zwischen 2020 und 2040 erwartet die Europäische Kommission, dass die Anzahl der recycelbaren Lithiumbatterien um das 700-fache ansteigen wird! Aber was passiert mit Elektro- und Elektronik-Altgeräten (WEEE), Batterien und den dazugehörigen Verpackungen am Ende ihrer Lebensdauer?

Das oberste Ziel ist die ordnungsgemäße Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten, Altbatterien und Verpackungen. So können wertvolle Rohstoffe zurückgewonnen und in den Produktionskreislauf zurückgeführt werden. Die Kreislaufwirtschaft und das Recycling sind daher auch ein wichtiger Aspekt des europäischen Green Deal. Leider ist dies noch nicht erreicht. Das bedeutet, dass jeder vernünftige Beitrag zur Verbesserung der Dinge, wie das, was wir für unsere Kunden tun, angesichts der ständig steigenden Abfallmengen ein Schritt in die richtige Richtung ist.

Was passiert mit Elektro- und Elektronik-Altgeräten und gebrauchten Batterien?

In Europa sind Elektro- und Elektronik-Altgeräte der am schnellsten wachsende Abfallstrom, mit einem Wachstum von 3-5 Prozent pro Jahr. Es wird bereits jetzt prognostiziert, dass der weltweite WEEE-Berg im Jahr 2021 54,7 Millionen Tonnen erreichen wird. Das ist mehr als das Gesamtgewicht der Chinesischen Mauer, dem schwersten von Menschenhand geschaffenen Objekt der Welt.

Laut dem Global E-waste Monitor 2020 wurden 2019 weltweit 53,63 Millionen Tonnen Elektroschrott produziert – ein Anstieg von 21% in nur 5 Jahren!

Nur 35 Prozent dieser Abfälle werden in Rücknahmesystemen gesammelt und recycelt. Die anderen 65 % werden entweder illegal exportiert oder unter Bedingungen recycelt, die nicht den EU-Standards entsprechen (dies gilt für die meisten Artikel), oder sie werden unsachgemäß im Hausmüll entsorgt. Die gleiche mangelnde Sorgfalt gilt für die ordnungsgemäße Entsorgung, Sammlung und das Recycling von Batterien.

Compliance – Verantwortung für Mensch und Umwelt als gemeinsame europäische Lösung

Die ordnungsgemäße Entsorgung beruht nicht auf einer freiwilligen Verpflichtung oder dem Verantwortungsbewusstsein der einzelnen Hersteller, sondern ist eine gesetzliche Pflicht. Die Europäische Kommission hat bereits 1988 die erste europaweite Richtlinie ausgearbeitet. Zum ersten Mal wurde eine europäische Richtlinie formuliert, die das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltgerechte Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten regelt und damit das Prinzip der Erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) begründet.

Auf der Grundlage des Verursacherprinzips und der Produktverantwortung müssen die Hersteller die Kosten für die Sammlung und das Recycling von Abfällen – die so genannten WEEE-Kosten – tragen. Als Hersteller gilt nicht nur der eigentliche Hersteller, sondern auch derjenige, der ein Produkt in einem bestimmten EU-Mitgliedstaat zum ersten Mal auf den Markt bringt. Zu den Herstellern im Sinne des Gesetzes gehören also auch Online-Händler (beim Export an ausländische Endverbraucher – sowohl gewerbliche als auch private) sowie Importeure.

Die aktuelle Version der europäischen WEEE-Richtlinie (Richtlinie 2012/19/EU für Elektro- und Elektronik-Altgeräte) trat, vorbehaltlich ständiger Anpassungen, am 4. Juli 2012 in Kraft. So hat die WEEE-Richtlinie 2012/19/EU ab 2016 relative Sammelquoten festgelegt. Diese werden auf der Grundlage der durchschnittlichen Menge an Elektro- und Elektronikgeräten berechnet, die in den vorangegangenen 3 Jahren auf den Markt gebracht wurden. Seit 2019 müssen 65 Prozent der auf den Markt gebrachten Menge gesammelt werden.

Die Richtlinie ist ein rechtlicher Rahmen, aber sie wurde in den Mitgliedstaaten auf nationaler Ebene unterschiedlich umgesetzt. So bildet die WEEE-Richtlinie die Grundlage für das deutsche Elektro- und Elektronikgerätegesetz („ElektroG“). Dieses setzt die WEEE-Richtlinie 2012/19/EU in Form der deutschen Umweltgesetzgebung in deutsches Recht um. Aufgrund dieser dezentralen Rechtslage müssen sich die Hersteller in jedem für sie relevanten Land separat registrieren lassen und ihren Herstellerpflichten nachkommen. Ebenso gibt es nationale gesetzliche Regelungen für Batterien und für Verpackungen, die jeweils von den Herstellern beachtet werden müssen.

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