Zielsetzung der WEEE-Richtlinie
Das Ziel der WEEE-Richtlinie ist es, die Entstehung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten zu vermeiden oder zu reduzieren und eine umweltgerechte Entsorgung zu gewährleisten. Geeignete Maßnahmen zur Abfallvermeidung, Rücknahme und zum Recycling sollen die Ressourcen schonen, um die Umwelt und die Gesundheit zu schützen.
RICHTLINIE 2012/19/EU vom 4. Juli 2012 über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE)
Welche Produktkategorien fallen unter die WEEE-Richtlinie?
In den Anhängen I-IV der EU-Richtlinie finden Sie eine lange Liste der erfassten Kategorien von Elektro- und Elektronik-Altgeräten mit Beispielen für jede Produktkategorie.
Seit 2018 wurde der Geltungsbereich der WEEE-Richtlinie angepasst und es wurden 6 Kategorien eingeführt, die die vorherigen 10 Kategorien ersetzen. Darüber hinaus wurde die Richtlinie auf einen offenen Anwendungsbereich umgestellt, was bedeutet, dass die Kategorien nicht mehr als erschöpfend angesehen werden. Seit 2018 werden im Wesentlichen alle Elektro- und Elektronikgeräte von der WEEE-Richtlinie erfasst.

Wer gilt als Hersteller im Sinne der WEEE-Richtlinie?
Der „Hersteller“ im Sinne der WEEE-Richtlinie ist nicht unbedingt der Hersteller des Produkts, sondern die juristische Person, die das Produkt in einem bestimmten Land zum ersten Mal auf den Markt bringt und daher als „Hersteller“ von Elektro- und Elektronik-Altgeräten gilt. Dies kann der Hersteller sein, aber auch der (importierende) Groß- oder Einzelhändler sowie der Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten.
Wenn ein Unternehmen im Wege des Fernabsatzes an (private oder gewerbliche) Endverbraucher in andere Länder Europas verkauft, muss sich dieses Unternehmen in jedem einzelnen Land, in das es verkauft, registrieren lassen.
Der rechtliche Status kann je nach Vertriebs- und Organisationsstruktur von Land zu Land unterschiedlich sein. Daher ist es wichtig, den rechtlichen Status im Voraus zu analysieren, um die genauen Verpflichtungen pro Land zu kennen.
Sind Sie unsicher, ob Sie ein Hersteller sind oder nicht? Wir können Ihnen eine detaillierte Bewertung und eine Schritt-für-Schritt-Anleitung geben, wie Sie Ihre Verpflichtungen pro Land erfüllen können. Kontaktieren Sie uns gerne!
Welche Pflichten haben Sie als WEEE-Hersteller?
Mit der WEEE-Richtlinie im Rahmen des EU-Abfallwirtschaftsrahmens wurde 2012 erstmals das Prinzip der Erweiterten Herstellerverantwortung eingeführt. Die EPR-Politik erweitert die finanzielle und/oder operative Verantwortung des Herstellers für ein Produkt am Ende seiner Lebensdauer und verlagert die Kosten für das Abfallmanagement auf die Hersteller.
Um diesen Verpflichtungen nachzukommen, müssen sich die Produzenten um die folgenden Themen kümmern:
- Registrierung: Als Hersteller müssen Sie sich in jedem Land, in dem Sie Elektro- und Elektronikgeräte auf den Markt bringen, bei der nationalen WEEE-Behörde registrieren lassen. Sobald die Registrierung abgeschlossen ist, erhält der Hersteller eine Registrierungsnummer (zumindest in den meisten europäischen Ländern), die Ihre Registrierung als WEEE-Hersteller bestätigt.
- Finanzierung der Rücknahme: Der Hersteller ist verpflichtet, die Sammlung, die Rücknahme, das Recycling und die Verwertung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten (WEEE) zu finanzieren. Zu diesem Zweck können sich die Hersteller einer bestehenden kollektiven Rücknahmeorganisation anschließen oder theoretisch ihr eigenes Rücknahmesystem einrichten (aufgrund der Anforderungen an die nationale Abdeckung und der Notwendigkeit von Verträgen mit Sammel- und Recyclingunternehmen ist diese Lösung in der Praxis oft nicht durchführbar). In jedem EU-Mitgliedstaat haben Hersteller Rücknahmesysteme eingerichtet, sogenannte „Producer Responsibility Organisations“ (PROs), die von der Regierung akkreditiert sind, um die gesetzeskonforme Verarbeitung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten für ihre Mitgliedsunternehmen zu organisieren und in den meisten Fällen auf gemeinnütziger Basis für ihre Mitglieder arbeiten.
- Informationen für Recycler und Endverbraucher: Die Produkte müssen mit dem Symbol der durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet sein, um darauf hinzuweisen, dass sie nicht über den normalen Hausmüll entsorgt werden dürfen. Die Verbraucher sollten auch über die ordnungsgemäße Entsorgung des Produkts informiert werden. Recycler und Behandlungsanlagen sollten über die in den Produkten verwendeten Komponenten und Materialien informiert werden.
- Mengenmeldung: Die Hersteller müssen regelmäßig die Mengen an Elektro- und Elektronikgeräten, die in jedem Land in Verkehr gebracht werden, an die zuständige nationale Behörde melden. Meistens geschieht dies nicht direkt, sondern über die PROs, welche die Meldung wiederum an die Behörden übernehmen.