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VERPACKUNGS-Compliance
Ihre One-Stop-Shop-Lösung für die 27 EU-Mitgliedstaaten,
Schweiz, Norwegen und Großbritannien
Die Verpackungsverordnung
Was ist das?
Die neue Verpackungsverordnung, über die 2024 abgestimmt wurde, zielt darauf ab, die stetig wachsende Menge an Verpackungsabfällen zu reduzieren, die Kreislaufwirtschaft zu fördern und die menschliche Gesundheit zu schützen.
Warum Verpackungs-Compliance?
Wenn Sie Verpackungen oder verpackte Produkte auf dem europäischen Markt herstellen, verkaufen oder importieren, müssen Sie die Europäische Verpackungsrichtlinie einhalten.
Die Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle (94/62/EG) enthält Vorschriften für das Inverkehrbringen von Verpackungen und Verpackungsabfällen, sowohl für die Sammlung als auch für die Wiederverwertung und Entsorgung. Als Hersteller oder Vertreiber von Verpackungen oder verpackten Produkten mussten Sie diese Richtlinie einhalten.
Ende 2024 hat der europäische Gesetzgeber über die neue Packaging & Packaging Waste Regulation (PPWR) abgestimmt, die die Anforderungen an PACK in den kommenden Jahren erheblich verändern wird.
Während die Verpackungsrichtlinie einen gemeinsamen Rahmen vorgibt, variieren die spezifischen Anforderungen je nach EU-Mitgliedsstaat, so dass Hersteller und Händler gezwungen sind, die Compliance-Prozesse für jedes Land einzeln zu verwalten. Obwohl die neue europäische Gesetzgebung keine Richtlinie mehr ist, sondern als Verordnung veröffentlicht wurde, müssen wir auch in Zukunft mit einer Vielzahl von länderspezifischen Anforderungen rechnen.
Wer gilt als Hersteller?
Der Begriff „Hersteller“ umfasst Hersteller, Importeure und Einzelhändler, die verpackte Produkte oder Verpackungen verkaufen. Es ist nicht immer so, dass der Hersteller einer Verpackung in einem bestimmten Mitgliedsstaat als „Verpackungshersteller“ gilt. Um die Identität der Verpackungsverpflichtung auf dem jeweiligen Markt festzustellen, ist es unerlässlich, die Vertriebsstruktur und die Geschäftseinheiten des Unternehmens zu analysieren.
Wir unterstützen Sie beim Verkauf Ihrer Produkte
Unsere Verpackungsexperten stehen Ihnen während des gesamten Prozesses beratend zur Seite und sorgen für die Einhaltung aller relevanten Vorschriften und die Richtigkeit Ihrer zu meldenden Verpackungsdaten und -mengen.
Die EU-Verpackungsverordnung
Allgemeine -Verpflichtungen im Bezug auf Verpackung in Europa
Registrierung
In den meisten europäischen Ländern sind Sie als Hersteller verpflichtet, sich bei den nationalen Verpackungs-Behörden zu registrieren. Ohne diese Registrierung ist das Inverkehrbringen im betreffenden Land nicht erlaubt und wird mit Strafen geahndet.
Finanzierung der Rücknahme
Die Hersteller sind verpflichtet, die Sammlung und das Recycling von Verpackungsmaterial zu finanzieren. Sie können dies tun, indem Sie Ihre eigene Rücknahmelösung einrichten oder sich einem kollektiven System anschließen. Wir arbeiten mit den führenden kollektiven Organisationen für Herstellerverantwortung (PROs) in jedem Markt zusammen.
Informationspflichten und andere Anforderungen für Hersteller
Die neue Verpackungsverordnung verlangt die Bereitstellung einer Vielzahl von Informationen über die Verpackung, darunter
- ein Etikett über die Materialzusammensetzung, um die Sortierung für den Endverbraucher zu vereinfachen
- wiederverwendbares Verpackungsmaterial muss als solches klassifiziert und etikettiert werden, zusätzliche Informationen müssen digital bereitgestellt werden
- Informationen über den %-Wert des recycelten Materials, aus dem die Verpackung besteht
- Hersteller sind verpflichtet, unnötige Verpackungen zu vermeiden
- es muss möglich sein, das gesamte Verpackungsmaterial in Zukunft zu recyceln
- einige Arten von Verpackungen werden nicht mehr erlaubt sein (z.B. bestimmte Einwegplastikmaterialien)
Mengenmeldungen
Die Hersteller müssen regelmäßig die Mengen (in kg) des in jedem Land in Verkehr gebrachten Verpackungsmaterials melden. Auf der Grundlage dieser Meldungen erheben die PROs von Ihnen die Recycling-Gebühren. Darüber hinaus kümmern sie sich in der Regel auch um die Berichterstattung an die nationalen Behörden.
Blog
Um sich einen ersten Überblick über Ihre Herstellerpflichten zu verschaffen, werfen Sie einen Blick auf diese Artikel über alles, was Sie über die Einhaltung von Verpackungsvorschriften wissen müssen.
Recycling von Elektroschrott und Batterien – Die WEEE-Richtlinie
Die neue EU-Batterieverordnung – ein umfassender Überblick
Praktische Schritte zur Einhaltung der Vorschriften
Wie können Sie die Verpackungsverordnung einhalten?
Bewerten Sie ihren Status als Hersteller in den jeweiligen Ländern
Abhängig von Ihrer Organisationsstruktur und den Vertriebskanälen, in denen Sie tätig sind, können Sie in einem Land als Hersteller mit entsprechenden Verpflichtungen gelten oder alternativ solche Herstellerverpflichtungen freiwillig im Namen Ihrer Kunden übernehmen.
Bei der Erfüllung von Herstellerpflichten in Ländern, in denen Sie nicht mit einer eigenen rechtlichen Einheit vertreten sind, verlangt die Gesetzgebung in den meisten dieser Länder, dass Sie einen so genannten Bevollmächtigten (Authorised Representative) ernennen.
Wir bieten Ihnen die notwendigen Lösungen, häufig unmittelbar durch unsere PROs, welche diese Art von Service selbst anbieten. Alternativ haben wir externe Dienstleister mit umfangreichen Kenntnissen zu diesem Thema.
Unser erster Schritt, um ihre WEEE-Compliance zu gewährlisten, ist die ausführliche Analyse und Bewertung ihrer individuellen Situation mit einem detaillierten Überblick über Ihre Verpflichtungen, fixen und variablen Kosten sowie laufenden Aufgaben, welche Sie erfüllen müssen. Sie erhalten alle für Sie relevanten Informationen, während wir dafür sorgen, dass alles, was Sie während der Phase der Vertragsabschlüsse benötigen, von uns geregelt wird.
Treten Sie einer PRO bei, um Sammlung und Recycling zu finanzieren
Durch unser europäisches Netzwerk arbeiten wir in jedem Land mit den führenden Producer Responsibility Organisationen (PROs) zusammen, um sicherzustellen, dass Sie ihre Compliance-Verpflichtungen erfüllen.
Wir werden die notwendigen Verträge zwischen Ihnen und den PROs in jedem Land aufsetzen und den Prozess der Unterzeichnung und Übermittlung nach den jeweiligen Ländern koordinieren. Deshalb werden wir Sie um detaillierte Unternehmensinformationen bitten sowie einige zusätzliche Dokumente oder andere Informationen anfragen, um diesen Schritt effizient abzuschließen.
Melden Sie die Menge der in Verkehr gebrachten Verpackungen
Wenn Sie registriert sind und die Menge des in einem Land in Verkehr gebrachten Verpackungsmaterials einen bestehenden Schwellenwert überschreitet, besteht eine Ihrer wichtigsten Pflichten als Hersteller darin, die in jedem Ihrer relevanten Länder in Verkehr gebrachten Mengen regelmäßig zu melden.
Dazu ist eine Unterscheidung erforderlich, ob eine Verpackung als Primär-, Sekundär- oder Tertiärverpackung gilt und in welche (Unter-)Kategorie das Material gemeldet werden muss.
Um dies zu vereinfachen, können Sie mit PRONEXA alle Ihre in Verkehr gebrachten Verpackungen direkt an uns und damit an eine einzige Stelle melden.
Wir unterstützen Sie bei der korrekten Zuordnung des Verpackungsmaterials und übernehmen in Ihrem Namen den Rest der Meldung an die PROs. Sie brauchen nur die Rechnungen zu bezahlen, die von den PROs auf der Grundlage Ihrer Meldungen ausgestellt werden, und können Ihre Verpflichtung auf effiziente und mühelose Weise erfüllen, während wir sicherstellen, dass Sie während des gesamten Prozesses die volle Kontrolle über Ihre gemeldeten Daten behalten.
Machen Sie Ihre Produkte und Verkaufsunterlagen konform
Als Hersteller, der EPR (Extended Producer Responsibility)-betroffene Produkte in der Europäischen Union auf den Markt bringt, haben Sie verschiedene Verpflichtungen, um Endverbrauchern und anderen Interessengruppen transparente Informationen zur Verfügung zu stellen. Diese Verpflichtungen können Folgendes umfassen:
- Registrierungsnummer anzeigen
- Zusammensetzung des Etikettiermaterials
- Kennzeichnung des Recyclinganteils
- Kennzeichnung der Wiederverwendbarkeit
PRONEXA informiert Sie proaktiv und umfassend über bestehende und kommende neue Compliance-Themen in den Ländern, in denen Sie tätig sind.
FAQs
Und Compliance-Leitfaden
Was ist Verpackung?
Verpackungen sind alle Produkte aus beliebigen Materialien, die zum Aufbewahren, Schützen, Transportieren, Ausliefern und Präsentieren von Waren verwendet werden, von Rohstoffen bis zu verarbeiteten Produkten, vom Hersteller bis zum Nutzer oder Verbraucher. Einwegartikel, die für diese Zwecke verwendet werden, gelten ebenfalls als Verpackungen.
Was gilt als Verpackung, die in Europa in Verkehr gebracht wird?
In Europa werden Verpackungen, die in Verkehr gebracht werden (PoM), durch die Richtlinie 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle definiert. Diese Richtlinie gilt für alle Verpackungen und Verpackungsabfälle, unabhängig vom verwendeten Material oder der Ebene, auf der sie verwendet oder freigesetzt werden (Industrie, Gewerbe, Büro, Laden, Dienstleistungen, Haushalt usw.).
Was besagt die EU-Verpackungsrichtlinie?
Die EU-Verpackungsrichtlinie 94/62/EG, geändert durch die Richtlinie (EU) 2018/852, regelt Verpackungen in den EU-Mitgliedstaaten. Sie zielt darauf ab, nationale Maßnahmen zur Bewirtschaftung von Verpackungsabfällen zu harmonisieren, deren Entstehung zu vermeiden, die Wiederverwendung und das Recycling zu fördern und die Auswirkungen auf die Umwelt zu minimieren. Diese Richtlinie legt Recyclingziele und -quoten fest und überträgt die Verantwortung auf Hersteller, Importeure, Verkäufer und Online-Shops. Jeder Mitgliedstaat muss diese Vorschriften in sein nationales Recht umsetzen, was für E-Commerce-Unternehmen, die in mehrere europäische Länder liefern, eine komplexe Situation darstellt.
Was ist die „Packaging and Packaging Waste Regulation“ (kurz PPWR) oder EU-Verpackungsverordnung ?
Die bevorstehende Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung, kurz PPWR (Verordnung EU 2025/40), wird die EU-Richtlinie 94/62/EG ersetzen. Diese Verordnung wird die Herstellerpflichten in der gesamten EU vereinheitlichen und die Anforderungen an Sammlung, Recyclingfähigkeit und Recyclinganteil von Verpackungen und Verpackungsabfällen erhöhen.
Die PPWR wird ab dem 12. August 2026 als Verordnung in allen EU-Mitgliedstaaten gültig und rechtsverbindlich sein, ohne dass eine Umsetzung in nationales Recht erforderlich ist. Dies gewährleistet eine einheitliche Anwendung in allen Mitgliedstaaten.
The PPWR will be valid and legally binding as a regulation in all EU Member States from 12 August 2026, without the need for transposition into national law. This ensures uniform application in all Member States.
Was ist die Definition von Verpackung?
Verpackung ist Material, das zum Einschließen, Transportieren, Handhaben, Schützen, Vermarkten oder Verkaufen eines Artikels verwendet wird. Sie umfasst auch alle Verpackungen, die auf Geschäftsgeländen verbraucht werden. Die Definition findet sich in Artikel 3 – 1 der Verpackungsrichtlinie.
Können die Verpackungsmengen, die im Ausland in Verkehr gebracht werden, einfach durch eine einzige Erklärung in einem Markt lizenziert werden?
Die in Verkehr gebrachten Mengen müssen in jedem Land lizenziert werden. Das Unternehmen muss sich in jedem Markt registrieren, wenn es durch die landesspezifische Verpackungsverordnung verpflichtet ist. Wenn Sie Verpackungen oder verpackte Produkte ins Ausland verkaufen oder vertreiben, müssen Sie die Kriterien und Schwellenwerte für die Verpackungspflicht im jeweiligen Land prüfen. Die in Verkehr gebrachten Mengen müssen in jedem Land lizenziert werden. Das Unternehmen muss sich in jedem Markt registrieren, wenn es durch die landesspezifische Verpackungsverordnung verpflichtet ist. Wenn Sie Verpackungen oder verpackte Produkte ins Ausland verkaufen oder vertreiben, müssen Sie die Kriterien und Schwellenwerte für die Verpackungspflicht im jeweiligen Land prüfen.
Muss ich mich auch für kleine Mengen registrieren oder lizenzieren?
Der regulatorische Rahmen variiert von Land zu Land. In einigen Ländern gibt es sogenannte Schwellenwerte, ab denen eine Registrierung oder Lizenzierung erforderlich ist. Es ist zu beachten, dass in vielen Ländern eine Lizenzierungs- oder Registrierungspflicht bereits ab dem ersten Gramm besteht. Folglich müssen auch Kleinsthändler (Unternehmen mit geringen Verpackungsmengen) ihre Verpackungskonformität anhand der Verkaufsverteilung und ihrer Verpackungsmengen prüfen.
Sind die Verpackungskosten überall gleich?
Die Berechnung der Beteiligungsgebühren (Compliance-Gebühren) variiert nicht nur zwischen den Ländern, sondern auch zwischen den Verpackungsmaterialien, aufgrund unterschiedlicher Kriterien der jeweiligen Rücknahmesysteme, Markt-Sammelkosten oder der spezifischen Gestaltung der Verpackung. In einigen Ländern können zusätzliche Kosten für Verwaltung, Registrierung oder Genehmigung anfallen. Wir stellen Ihnen im Rahmen unserer Servicevereinbarungen (Service: Compliance Assessment) umfassende und transparente Informationen hierzu bereit.
Was bedeutet „Verpackungslizenz“ oder „Verpackungslizenzierung“?
Das deutsche Verpackungsgesetz verpflichtet alle Hersteller und Händler, einschließlich Online-Shops, ihre Verpackungen bei Recycling-Systemen zu lizenzieren. Dies beinhaltet die Zahlung einer Gebühr, typischerweise einige Cent pro Kilogramm, basierend auf dem Materialtyp wie Papier/Pappe/Carton, Kunststoff, Holz oder andere. Hersteller zahlen diese Gebühren, um die Sammlung und das Recycling ihrer Verpackungen zu finanzieren. Das schafft Anreize, um Verpackung zu verringern und damit Kosten zu sparen.
Ähnliche Systeme existieren in anderen EU-Ländern, wobei Definitionen, Rücknahmesysteme, Gebühren, Schwellenwerte und rechtliche Verpflichtungen variieren. Daher haben Online-Händler mit EU- oder internationalem Versand oft Schwierigkeiten, ihre gesetzlichen Verpflichtungen und die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) zu erfüllen. Aus diesem Grund bieten wir unseren europaweiten Compliance-Service an.
Muss ein kleiner Online-Shop seine Verpackungen lizenzieren?
In einigen Ländern gibt es Schwellenwerte oder Ausnahmen für kleine Unternehmen, aber nicht überall. Mit unserem Service informiert PRONEXA Sie, wenn in einem bestimmten Land keine rechtliche Verpflichtung besteht. In vielen Ländern bestehen jedoch Pflichten bereits ab dem ersten versendeten Paket oder durch das Angebot von Produktlieferungen auf der Website/Webshop.
Was ist der Unterschied zwischen Verkaufs-, Um- und Transportverpackung?
Verkaufsverpackung (Primärverpackung): Verpackung, die als Verkaufseinheit für den Endverbraucher am Verkaufsort dient.
Umverpackung (Sekundärverpackung): Verpackung, die dazu dient, eine bestimmte Anzahl von Verkaufseinheiten am Verkaufsort zu gruppieren, entweder als solche an den Endverbraucher verkauft oder zur Regalauffüllung verwendet. Sie kann entfernt werden, ohne die Produkteigenschaften zu beeinträchtigen.
Transportverpackung (Tertiärverpackung): Verpackung, die das Handling und den Transport mehrerer Verkaufseinheiten oder Sammelverpackungen erleichtert und Transportschäden verhindert. Transportverpackungen schließen Container für Straße, Schiene, Schiff und Luft nicht ein.
Gibt es eine allgemeine Kennzeichnungspflicht für Verpackungen in Europa (TRIMAN, Grüne Punkt, ...)?
Die verschiedenen EU-Mitgliedstaaten haben eigene Kennzeichnungsvorschriften für Recycling-Symbole, derzeit existiert jedoch kein einheitliches System. Diese Kennzeichnungsvorschriften dienen in erster Linie der Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen und sollen Kunden und Verbraucher mit den notwendigen Informationen versorgen, um ihre Abfälle korrekt zu trennen. Die nachstehende Tabelle bezieht sich auf Verpackungen, die im Haushaltsbereich verwendet werden.
| Land | Kennzeichnungspflicht |
|---|---|
| Belgien | (x) |
| Bulgarien | x |
| Deutschland | (x) |
| Dänemark | (x) |
| Estland | (x) |
| Finnland | (x) |
| Frankreich | x |
| Griechenland | (x) |
| Großbritannien | (x) |
| Irland | (x) |
| Italien | x |
| Kroation | (x) |
| Lettland | (x) |
| Litauen | (x) |
| Luxemburg | (x) |
| Malta | x |
| Niederlande | (x) |
| Norwegen | (x) |
| Österreich | (x) |
| Polen | (x) |
| Portugal | x |
| Rumänien | (x) |
| Schweden | (x) |
| Schweiz | - |
| Slowakei | (x) |
| Slowenien | (x) |
| Spanien | x |
| Tschechische Republik | (x) |
| Ungarn | (x) |
| Zypern | (x) |
(x) freiwillige Kennzeichnung x Kennzeichnungspflicht – keine erweitere Herstellerverpflichtung für Verpackungen
Haushaltsverpackungen in Spanien (ES), Frankreich (FR) und Italien (IT) müssen Kennzeichnungsvorschriften erfüllen.
In Frankreich (FR) müssen Unternehmen einen Sortierhinweis mit dem TRIMAN-Logo und einem Sortiersymbol hinzufügen, das angibt, wie die Verpackungsabfälle zu entsorgen sind. In Italien (IT) hängen die Kennzeichnungsvorschriften vom vorgesehenen Verwender ab. Verpackungsmaterialien müssen mit einem alphanumerischen Code gekennzeichnet sein, und Verbraucherverpackungen müssen zusätzlich Informationen zur Abfallsammlung in Italien enthalten.
PRONEXA kann Ihr Unternehmen in Bezug auf die Kennzeichnung beraten und bei Bedarf PRO-Sortieranweisungen bereitstellen.
Besteht eine Verpflichtung zur Verwendung des „Grünen Punkts“?
Es besteht keine Verpflichtung zur Verwendung des „Grünen Punkts“. Seit dem 1. Januar 2023 ist es auch in Spanien nicht mehr erforderlich, den „Grünen Punkt“ anzubringen.
Was passiert, wenn ein Unternehmen in einem Land seinen Verpflichtungen nicht nachkommt und beispielsweise keinen Registrierungsnachweis vorlegen kann?
Für die Durchsetzung der Verpackungsvorschriften sind die lokalen Behörden zuständig. Wenn ein Unternehmen die Vorschriften nicht einhält, wird es vor Gericht gestellt und von der zuständigen lokalen Behörde strafrechtlich verfolgt. Angesichts dieser möglichen Konsequenzen müssen Unternehmen sicherstellen, dass sie ihren Verpflichtungen gemäß diesen Vorschriften nachkommen. So kann beispielsweise eine Verwarnung ausgesprochen oder eine Geldstrafe verhängt werden, die bis zu fünfstellige Beträge erreichen kann. Im schlimmsten Fall kann dem Unternehmen der Verkauf seiner Produkte in diesem Land untersagt werden.
Wir kümmern uns um die Details. Sie profitieren von unserer Expertise.
Wenn Sie in einem oder mehreren Ländern Verpflichtungen im Bereich Verpackungen haben und nicht über ein Compliance-Team verfügen, welches über das entsprechende Know-how im Umgang mit diesem Thema verfügt oder nicht die Kapazitäten hat, um an Ihrer EPR-Compliance zu arbeiten, empfehlen wir Ihnen die Unterstützung durch unsere Compliance-Experten. Wir nehmen Sie an die Hand und helfen Ihnen dabei EPR-compliant zu werden.
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